Sandra Sturm Fotografie · Stand:
Juni 2026
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Für sämtliche Verträge von Sandra Sturm Fotografie (im
Folgenden Auftragnehmerin genannt) gelten die nachfolgenden Bestimmungen (AGB),
es sei denn, innerhalb von Angeboten, den Verträgen oder sonstigen benannten
Ausnahmen wird mit dem Kunden (im Folgenden Auftraggeber) etwas Abweichendes
vereinbart. In diesem Fall gelten die getroffenen abweichenden Absprachen.
Sollte eine Regelung des Vertrages von diesen AGB abweichen, so geht die
Regelung des Vertrags der Regelung der AGB vor. Die AGB haben lediglich
klarstellenden und regelnden Charakter, sofern der Vertrag selbst keine oder
nur eine unklare Regelung hierzu trifft.
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Nachfolgend sollen folgende Definitionen gelten:
a)
Foto(s): Bildaufnahmen (auch Videoaufnahmen) unabhängig
von Speichermedium oder Speicherform; unabhängig davon, ob als Ausdruck oder
digital, ob als Einzelaufnahme, Sequenz oder Sammlung gefertigt.
b)
„Fotoshooting“: Durchführung der vertrags- oder
absprachegemäßen Leistung der Auftragnehmerin.
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1.1 Boudoir Shooting Days:
Die Boudoir Shooting Days sind
gezielte Veranstaltungen, die in ihrer Gesamtkonzeption, Preisgestaltung und
Durchführung an einen fest definierten Termin (Datum und Uhrzeit) gebunden
sind. Das Shooting-Ticket gilt daher ausschließlich für den gebuchten Termin
und ist mit einem Konzert- oder Veranstaltungsticket vergleichbar.
Mit Erwerb des Tickets und
Zahlung der Ticketgebühr kommt ein verbindlicher Vertrag für genau diesen
Termin zustande. Das Ticket ist weder stornierbar noch erstattungsfähig noch
auf einen anderen Termin oder eine andere Person übertragbar. Bei
Nichterscheinen, Absage oder Verhinderung der Kundin – gleich aus welchem Grund
– verfällt der Anspruch auf die Leistung ersatzlos; eine Rückerstattung der
Ticketgebühr erfolgt nicht.
Die Auftragnehmerin kann
freiwillig und ohne Rechtspflicht in begründeten Einzelfällen aus Kulanz eine
alternative Lösung anbieten. Ein Anspruch hierauf besteht ausdrücklich nicht.
1.2 Gutscheine:
Wertgutscheine (Summengutscheine)
haben eine Gültigkeit von 4 Jahren ab Ausstellungsdatum. Gutscheine für ein
bestimmtes Shooting an einem bestimmten Datum sind nicht übertragbar. Eine
Umwandlung in einen Wertgutschein ist nur nach vorheriger Absprache möglich und
muss mindestens 7 Tage vor dem ursprünglich geplanten Shootingtermin beantragt
werden. Es liegt in der Verantwortung der Kundin, rechtzeitig mit der
Fotografin Kontakt aufzunehmen, um einen Alternativtermin zu vereinbaren.
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Informationen, die bei vernünftiger Betrachtung für die
Durchführung der vertraglichen Leistung des Auftraggebers erforderlich sind,
schuldet der Auftraggeber so rechtzeitig, dass die Auftragnehmerin die
vertragliche Leistung ohne Verzögerung und ohne nicht vereinbarten Aufwand
durchführen kann.
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Die Gestaltung der Fotografien obliegt der
Auftragnehmerin. Der Auftraggeber kann hierzu ausdrückliche Weisungen geben,
die jedoch erst durch Bestätigung der Auftragnehmerin bindend werden.
Gestalterische Abweichungen von den nicht vereinbarten Vorstellungen des
Auftraggebers stellen keinen Mangel der Vertragsleistung der Auftragnehmerin
dar. Nachträglich vereinbarte gestalterische Veränderungen verursachen einen
zusätzlichen Vergütungsanspruch der Auftragnehmerin.
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Sämtliche Arbeiten der Auftragnehmerin erfolgen in
deren persönlichen Stil und nach deren eigenem Ermessen (soweit nicht anders
vereinbart). Dies ist dem künstlerischen Gestaltungsspielraum geschuldet. Dies
bezieht sich beispielsweise auf die generelle Auswahl der Bilder und Motive,
die Bildbearbeitung, die Auswahl der Bilder für eine Diashow sowie deren
Musiktitel.
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Sofern ein Fotobuch Bestandteil der vertraglichen
Leistungen ist, erfolgt die Auswahl der diesbezüglichen Bilder durch die
Auftragnehmerin. Die Druckfreigabe des Fotobuchs erfolgt durch den
Auftraggeber. Der Auftraggeber erhält einmalig im Rahmen einer Revision die
Möglichkeit, einzelne Bilder auszutauschen. Zusätzliche Revisionen werden
pauschal mit 100 Euro in Rechnung gestellt.
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Das Bildmaterial wird dem Auftraggeber in bearbeitetem
Zustand, hochauflösend im JPG-Format, zur Verfügung gestellt. Ein Anspruch auf
die Abgabe von unbearbeiteten digitalen Rohdaten (RAW) besteht nicht.
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Die Auftragnehmerin schuldet die Übergabe der Fotos
innerhalb einer Frist von 5 Wochen nach Fototermin, es sei denn, es handelt
sich um Zusatzprodukte (z. B. Hochzeitsalben) mit besonderem Aufwand; in diesem
Fall wird ein Übergabetermin gesondert vereinbart.
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Die Auftragnehmerin schuldet keine Aufbewahrung der
digitalen Bilddaten nach Abschluss des Auftrages. Hierfür bedarf es einer
gesonderten Vereinbarung.
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Die Auftragnehmerin ist allerdings berechtigt, die
digitalen Bilddateien als Nachweis ihrer Urheberschaft aufzubewahren.
12
Urheberin sämtlicher im Rahmen des jeweiligen
Vertragsverhältnisses gefertigten Fotografien ist die Auftragnehmerin. Ihre
Rechte bestimmen sich nach Maßgabe des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte
Schutzrechte (UrhG).
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Dem Auftraggeber ist bekannt, dass das von der
Auftragnehmerin gelieferte Bildmaterial urheberrechtlich geschützt ist.
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Im Rahmen der vertraglichen Leistungen erhält der
Auftraggeber an den gefertigten Fotografien ausschließlich ein einfaches
Nutzungsrecht, welches ausschließlich zur privaten Nutzung berechtigt. Eine
gewerbliche Nutzung, gleich welcher Art, ist vorbehaltlich einer
anderslautenden schriftlichen Vereinbarung nicht gestattet.
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Weitergehende Nutzungsrechte wie z. B. die
Vervielfältigung und/oder Verbreitung der Fotos im Sinne der §§ 15 ff. UrhG
bestehen nur dann für den Auftraggeber, wenn dies schriftlich vereinbart wurde.
Gleiches gilt für jede andere Veränderung oder Weiterbearbeitung der
gefertigten Fotografien sowie für die Weitergabe von Nutzungsrechten durch den
Auftraggeber an Dritte (z. B. andere Dienstleister wie Stylisten, DJs,
Dekorateure, Locationbetreiber, Hochzeitsplaner etc.).
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Diese Übertragung der Nutzungsrechte ist aufschiebend
bedingt durch die vollständige Bezahlung der vereinbarten Vergütung an die
Auftragnehmerin.
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Die Vergütung der Auftragnehmerin wird als Stundensatz
oder in Form einer Pauschale vereinbart. Alle Preise verstehen sich als
Gesamtpreise. Erhöhungen sowie Minderungen der gesetzlichen Mehrwertsteuer
zwischen Auftragserteilung und Leistungserbringung ändern den geschuldeten Gesamtpreis
entsprechend.
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Von der vereinbarten Vergütung nicht umfasst sind die
für die Durchführung der vertraglichen Leistung notwendigen Auslagen der
Auftragnehmerin, wie z. B. Reise- oder Übernachtungskosten. Diese sind von dem
Auftraggeber in angemessener Höhe zusätzlich zu tragen. Fotoshootings bis in
die Abendstunden oder mit Beginn im Vormittagsbereich machen regelmäßig
Übernachtungen in der Nähe des Fotoshootings erforderlich. Der Auftraggeber
kann hierzu entweder eine Übernachtungsmöglichkeit stellen oder alternativ die
entstehenden Kosten übernehmen.
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An- und Abreisen der Auftragnehmerin erfolgen jeweils
vom Geschäftssitz der Auftragnehmerin. Reisen bis 30 km einfache Strecke um den
Geschäftssitz der Auftragnehmerin werden mangels anderweitiger Vereinbarung
nicht separat in Rechnung gestellt. Darüber hinausgehende Fahrtstrecken werden
mit 0,70 Euro je gefahrenem km berechnet. Bei Anreise mit der Bahn oder dem
Flugzeug sowie bei erforderlichen Übernachtungen und Verpflegung werden die
Auslagen in tatsächlich entstandener Höhe in Rechnung gestellt und von der
Auftragnehmerin nachgewiesen.
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Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie
Parkgebühren, Maut- und Autobahngebühren sowie Eintrittsgelder und vor Ort
anfallende Transferkosten sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten
des Auftraggebers.
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Verlängerungen der vereinbarten Leistungszeiten stellt
die Auftragnehmerin je angefangene halbe Stunde in Rechnung. Es gilt der im
Vertrag vereinbarte Stundensatz.
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Die Auftragnehmerin ist berechtigt, bei Vertragsschluss
einer Hochzeitsreportage eine Terminreservierungsgebühr in Höhe von 50 % des
Gesamthonorars mit einer Zahlungsfrist von 7 Tagen in Rechnung zu stellen. In
diesem Fall gilt der gebuchte Termin erst mit Eingang der Zahlung als für die
Auftragnehmerin verbindlich. Mithin ist die Auftragnehmerin im Falle fehlender
fristgerechter Zahlung nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet.
Maßgeblich ist der Zahlungseingang auf folgendem Konto:
Sandra Sturm Fotografie / DKB
IBAN: DE15 1203 0000 1014 9493
72
BIC: BYLADEM1001
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Vergütungsansprüche der Auftragnehmerin sind ohne Abzug
innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
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Die Eigentumsübertragung an den Fotos steht unter dem
Vorbehalt der vollständigen Begleichung der Vergütungsansprüche der
Auftragnehmerin.
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Ansprüche, die durch die Kündigung des
Vertragsverhältnisses entstehen, bestimmen sich nach den nachfolgenden
Regelungen.
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Der Auftragnehmerin steht, soweit im Weiteren nichts
anderes geregelt ist, im Falle einer auftraggeberseitigen Kündigung ein
Schadensersatzanspruch in Höhe der bereits geleisteten
Terminreservierungsgebühr zu. Im Falle einer berechtigten auftraggeberseitigen
Kündigung aus einem triftigen Grund, den die Auftragnehmerin zu vertreten hat,
entfällt der Schadensersatzanspruch.
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Sofern die Auftragnehmerin kündigt, entfällt der
Vergütungsanspruch.
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Die Haftung der Auftragnehmerin und ihrer
Erfüllungsgehilfen für Pflichtverletzungen, die nicht wesentliche
Vertragspflichten (Kardinalpflichten) betreffen und die nicht die Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit verursacht haben, ist auf grobe
Fahrlässigkeit und Vorsatz begrenzt. Bei Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten durch einfache Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den
vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
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Für Mängel, Schäden oder nur teilweise ausgeführte
Arbeiten, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen der Auftraggeber
zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet.
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Sollte die Auftragnehmerin aufgrund besonderer
Umstände, wie z. B. plötzlicher Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen
oder Verkehrsstörungen, zum vereinbarten Fototermin nicht erscheinen können,
haftet sie nicht für daraus resultierende Schäden, Verluste oder Folgen des
Auftraggebers. Die Auftragnehmerin wird sich in einem solchen Fall – soweit vom
Auftraggeber gewünscht – um eine qualifizierte Ersatzfotografin bzw. einen
qualifizierten Ersatzfotografen bemühen, der im Auftrag der Auftragnehmerin die
Leistung erbringt. Ein Anspruch hierauf besteht nicht. Für Mehrkosten, die
durch die Buchung Dritter entstehen, wird nicht gehaftet.
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Die Auftragnehmerin haftet nicht für Schäden oder
Verletzungen, welche die Auftraggeber während des Fotoshootings erleiden. Die
Auftragnehmerin empfiehlt diverse Fotospots; ob sich die Auftraggeber an die
empfohlenen Orte begeben möchten, liegt in deren eigenem Ermessen.
32
Für Schäden oder Verlust der digitalen Bilddaten haftet
die Auftragnehmerin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
33
Die Auftragnehmerin haftet für Überschreitung
vereinbarter Liefertermine nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
34
Die Auftragnehmerin haftet nicht für Unpünktlichkeit
oder Verhinderungen, sofern sie diese nicht zu vertreten hat.
35
Beanstandungen, die die vereinbarten Vertragsleistungen
betreffen, sind innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung der Fotografien
schriftlich zu erheben. Dies berührt nicht die gesetzlichen
Gewährleistungsrechte des Auftraggebers gemäß §§ 434 ff. BGB.
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Zur Durchführung des Vertrages ist es erforderlich,
dass die Auftragnehmerin personenbezogene Daten verarbeitet.
37
Die Auftragnehmerin ist zur Vertraulichkeit bezüglich
der ihr im Rahmen der Vertragsabwicklung bekannt gewordenen Informationen
verpflichtet.
38
Sämtliche von der Auftragnehmerin zur Erfüllung der
vertraglichen Leistung genutzten Dienstleister (wie z. B. Albenhersteller,
Fotolabore etc.) werden von der Auftragnehmerin auf die Einhaltung
datenschutzrechtlicher Bestimmungen verpflichtet.
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Bei Vertragsschluss erhält der Auftraggeber die
Datenschutzerklärung der Auftragnehmerin.
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Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen,
soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
42
Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen
Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder
gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt, wird der
Wohnsitz der Auftragnehmerin als Gerichtsstand vereinbart.
43
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, so bleiben der erteilte
Auftrag und die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
dennoch wirksam. Die Parteien verpflichten sich, an Stelle einer unwirksamen
Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu
treffen.